Aktuelles
Aktualisierung 17.02.2021 (10.00Uhr)
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0174-1550123
Schule und Unterricht ab 22.02.2021 (Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)
Die Schülerinnen und Schüler der Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 6 der Grundschulen sowie der Grundschulteile von Ober- und Gesamtschulen, der Förderschulen mit den sonderpädagogischen Förderschwerpunkten „Lernen“, „emotionale und soziale Entwicklung“, „körperliche und motorische Entwicklung“, „Sehen“ und „Hören“) besuchen wieder die Schule – und zwar im Wechsel von Distanz- und Präsenzunterricht (Wechselmodell).
NOTBETREUUNG
Die Kinder mit genehmigten Bescheiden der Notbetreuung kommen täglich zur Schule. An den Tagen ohne Unterricht bearbeiten die Kinder die in der Präsenzphase gestellten Aufgaben in der Betreuungszeit wie gehabt und besuchen anschließend den Hort.
Klassenstufe 1/2 - DAZ-Raum (107)
Klassenstufe 3/4 - NaWi-Raum
Materialausgabe (Distanzlernen)
Wat-Raum : 8.00Uhr-9.00Uhr
Die Einteilung der Gruppen erfolgt durch die Klassenlehrer*innen
Unterrichtszeiten Klassen 1-6
1.- 4. Unterrichtstunde (7.30 - 11.10 Uhr)
Eingänge (Schulhof) - ab 22.02.2021
Eingang – Fahrradständer
Klassen: 2a, 2b
Klassen: 3a, 3b
Klassen: 5a, 5b
Eingang – Lehrerparkplatz
Klassen: 1a, 1b, 1c
Klassen: 4a, 4b, 4c
Eingang – Turnhalle
Klasse: 2c
Klasse: 3c
Klasse: 5c
Klassen: 6a, 6b, 6c
Antragsformular - Notbetreuung
Schüler mit einem Anspruch auf Notbetreuung:
-bitte anklicken-
Infektion innerhalb der Familie
Ist innerhalb einer Familie eine Covid-19-Infektion festgestellt worden, darf das Kind als Kontaktperson weder die Kita noch die Schule besuchen. Gleiches gilt, wenn das Kind innerhalb der letzten 14 Tage Kontakt zu COVID-19 infizierten Personen hatte. Wartet ein in der Häuslichkeit lebendes Familienmitglied auf ein COVID-19 Testergebnis, weil ein Kontakt zu einer COVID-19 infizierten Person bestanden hat, kann das in dieser Häuslichkeit lebende Kind ebenfalls nicht in der Kita betreut werden oder die Schule besuchen.